Neue Massnahmen Covid 19

In diesem Artikel:

Massnahmen Kanton Zürich

Zur Klärung des Regierungsratsbeschlusses vom 14. Oktober 2020 betreffend Maskentragepflicht in Gastrolokalen:

Die Gäste haben keine Masken zu tragen, wenn sie in ein Restaurant eintreten und zu ihrem Tisch gehen. Es besteht somit keine Maskentragepflicht für Gäste!

FAQ

  • Muss der Gast eine Maske tragen, wenn er reinkommt oder auf die Toilette geht?
    Nein
  • Muss der Patron auch eine Maske tragen, wenn er nach dem Service an den Tisch zu den Gästen geht?
    Ja, alle Personen, die zum Tisch gehen, müssen Maske tragen.
  • Muss die Person, die am Buffet arbeitet, auch eine Maske tragen?
    Nein, sofern sie genügend Abstand zum nächsten Gast hat.
  • Müssen die Gäste, die im Selbstbedienungsrestaurant am Buffet anstehen, eine Maske tragen?
    Ja, sofern sie nicht den Abstand einhalten können. Wir empfehlen Masken da es gleich wie in einem Laden gehandhabt wird.
  • Ich habe ein Takeaway mit ein paar Tischen. Müssen die Gäste beim Betreten des Lokals eine Maske tragen?
    Ja, da Ihre Gäste nicht ausschliesslich sitzen (eben auch Take-Away) müssen alle Gäste wie bei einem Laden eine Maske tragen. Die Frontmitarbeiter sowieso.
  • Gibt es Einschränkungen bei Grössen von Gästetischen?
    Eigentlich ab 30 Personen, aber wir empfehlen bei Banketten höchstens 8-10 Personen, die sich jedoch mit Gästen von anderen Tischen nicht vermengen sollten.

Wichtig: Diese Antworten hat Urs Pfäffli, Corona-Verantwortlicher von GastroZürich, nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und gilt als Empfehlung (siehe auch unter Register «Aktuelle Empfehlungen»). Der Kanton Zürich, insbesondere der Regierungsrat hat sich bis zum heutigen Tag geweigert, zielorientierte Lösungsansätze herauszugeben und sich auf unklare Formulierungen beschränkt, was wir sehr bedauern.


Achtung! Neue Massnahmen ab Donnerstag, 15. Oktober 2020 im Kanton Zürich:

  • Maskentragpflicht in Gastronomiebetrieben, Bars und Clubs
    In Gastronomiebetrieben und Bars, in welchen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie in Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen gilt im Innenbereich neu generell eine Maskentragpflicht.
    Zum Schutz des Personals und der Gäste gilt daher neu in allen Gastronomiebetrieben eine Maskenpflicht für das Servicepersonal.

Medienmitteilung vom 14. Oktober 2020: Regierungsrat passt Massnahmen in exponierten Bereichen an

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